Besitzer von Campingfahrzeugen müssen eine neue steuerliche Entscheidung treffen

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Die geänderten Kfz-Steuervorschriften haben bei den verschiedenen Eigentümern von Wohnmobilen im Alter zwischen 26 und 40 Jahren zu Verwirrung geführt und sind immer noch nicht zu 100% klar. Die Steuer- und Zollverwaltung sendet Gutachten an diese Eigentümergruppe, wobei der Eigentümer für den vollen Passagier- / Lieferwagenpreis bewertet wird. Hans Bakker vom Volkswagen Bus Club Nederland erklärt dies Auto Motor Klassiek.

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Die Gruppe von Eigentümern, die MRB seit einem oder mehreren Jahren nicht mehr bezahlen musste, erscheint jetzt bei den Steuerbehörden ohne direkt sichtbare Vergangenheit. Aus diesem Grund muss jeder Besitzer eines 26-40-Camper, der mit Diesel- oder LPG-Kraftstoff betrieben wird, den ANTRAG AUF FAHRZEUGSTEUER-SONDERRATE erneut einreichen, wenn er wünscht, dass die Steuerbehörden das Fahrzeug als Camper klassifizieren. Allein der Hinweis auf der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs reicht nicht aus.

Campingfahrzeug auf Diesel oder Flüssiggas? Warten Sie nicht auf die Bewertung.
Nach Ansicht von Hans Bakker wäre es daher ratsam, Besitzer von Campingfahrzeugen, die mit Diesel oder Flüssiggas betrieben werden, nicht auf den Angriff zu warten, sondern ihn sofort zu beschreiben ANFRAGE einreichen Das Formular enthält auch die Erklärung des Eigentümers, dass sein Reisemobil die festgelegten Designanforderungen erfüllt.

Campingfahrzeug auf Gas? Dann warten Sie auf die Bewertung.
Hans Bakker vom Volkswagen Bus Club berichtete den Niederlanden Auto Motor Klassiek Im Übrigen müssen Besitzer eines Benzin-Wohnmobils auf die Beurteilung durch die Steuerbehörden warten, bevor sie Maßnahmen gegen die Steuerbehörden ergreifen. „Wenn der Eigentümer das Glück hat, dass das Benzin-Campingfahrzeug bei den Steuerbehörden als Personenkraftwagen registriert ist, kann er die Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge nutzen. Dies bedeutet, dass der Eigentümer nur 120 € pro Jahr zahlt und die öffentliche Straße im Dezember, Januar und Februar NICHT benutzen darf. "Wenn das Fahrzeug als Wohnmobil registriert ist, kann der Eigentümer nur den Vierteltarif für Campingfahrzeuge anfordern." In beiden Fällen muss der Eigentümer den Sondertarifantrag bei den Steuerbehörden einreichen, wenn er den Übergangssatz für Benzinfahrzeuge (Fahrzeug ist als Personenkraftwagen registriert) oder den Vierteltarif für Wohnmobile (Fahrzeug ist als Wohnmobil registriert) verwenden möchte.

Besitzer von Reisemobilen mit einem Fahrzeug zwischen 26 und 40 werden für den vollen MRB-PKW-Tarif bewertet und müssen daher erneut eine Sondertarifanfrage an die Steuerbehörde stellen.
Verschiedene Wohnmobilbesitzer mit einem Fahrzeug zwischen 26 und 40 werden für den vollen MRB-PKW-Tarif bewertet und müssen daher erneut einen Sondertarif bei der Steuerbehörde beantragen.

Kein aufschiebender Effekt, aber Erstattung
Hans Bakker: „Die Beantragung eines solchen Antrags hat im Übrigen keine aufschiebende Wirkung. Daher muss der besteuerte Eigentümer bis zur Erteilung des Antrags den vollen Betrag an die MRB zahlen. Es ist richtig, dass die Steuerbehörden die überbezahlte Steuer erstatten, nachdem der Antrag gewährt wurde.

 Camperrecht geht automatisch mit dem Verkauf ein
Hans Bakker betont weiter, dass die Regeln für den Verkauf an einen neuen Eigentümer seit 1 Januar 2013 gelockert wurden. „Vor diesem Datum musste ein Käufer eines Reisemobils auch eine ANTRAG AUF MOTORRAD-STEUER ZUM SONDERPREIS einreichen. Der neue Besitzer erklärte dann gleichzeitig, dass das Reisemobil die gestellten Designanforderungen erfüllte. "

Aufmerksamkeit beim Verkauf
Seit 1 Januar 2013 wird das Recht zur Zahlung des vierteljährlichen Satzes einfach vom Verkäufer auf den neuen Käufer übertragen.

 

Bewertung erhalten? Wenden Sie sich an die Steuerbehörden!
Schließlich gibt Hans Bakker diese Eigentümer an nach erhalt der Steuerveranlagung sollten sich immer mit den Steuerbehörden in Verbindung setzen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. "Das ist sicherlich für die Besitzer eines gasbetriebenen Campingfahrzeugs wichtig."

Danke an Hans Bakker vom Volkswagen Bus Club Nederland (www.vwbusclub.nl)

 Update: 24 Februar 2014

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2 Kommentare

  1. Ich verstehe den Artikel, aber ich kann mir vorstellen, dass sich viele Camper-Besitzer jetzt die Ohren kratzen.
    Für das letzte 2x des Wortes "Quarter Rate" im obigen Artikel sollte man daher "Camper Quarter Rate" lesen.

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