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Das Jugendförderprogramm wird überarbeitet.
Die Regelung für junge, ältere Fahrzeuge wird geändert. Bisher profitierten Unternehmer steuerlich davon, ein mindestens 15 Jahre altes Auto geschäftlich zu nutzen. Neue Pläne sehen eine Änderung dieser Regelung vor, von der der alleinige Besitzer eines solchen Fahrzeugs nicht profitieren wird. Dies wurde kürzlich deutlich, als das Repräsentantenhaus einen Vorschlag zur Vereinfachung der Regelung annahm. Die Änderung fällt zeitlich mit der Ausweitung der zusätzlichen Steuervorteile für Nutzer von Elektroautos zusammen. Als Grund wird die „Ökologisierung des Fahrzeugbestands“ angeführt.
Eine der wenigen Steuervergünstigungen, von denen Autoliebhaber und Unternehmer noch immer profitieren, ist die sogenannte Youngtimer-Regelung. Sie ermöglicht es Unternehmern, einen exklusiveren Oldtimer relativ günstig zu fahren, sofern dieser mindestens 15 Jahre alt ist. Zur Erklärung: Bei einem regulären Firmenwagen zahlt man 22 % Steuern auf den Listenpreis (den Neupreis). Bei einem Youngtimer hingegen sind es 35 %, berechnet auf Basis des aktuellen Marktwerts. Das ist ein enormer Unterschied, insbesondere bei Fahrzeugen, die einst hohe Preise erzielten, heute aber aufgrund des erheblichen Wertverlusts deutlich an Wert verloren haben.
Warum existiert diese Konstellation tatsächlich?
Das Youngtimer-Programm wurde ursprünglich eingeführt, um die nachhaltige Wiederverwendung von Gebrauchtwagen zu fördern. Damals ging man davon aus, dass es umweltfreundlicher sei, ein gut gepflegtes älteres Auto länger im Einsatz zu halten, als ständig neue zu produzieren. Das Programm stellte außerdem sicher, dass Geschäftsfahrer nicht automatisch einen neuen Leasingwagen wählten, sondern häufiger ein gepflegtes, älteres Fahrzeug bevorzugten. Dadurch wurden weniger Schadstoffe aus der Produktion freigesetzt und eine Alternative für Leasingfahrer im Geschäftsverkehr geschaffen. Insbesondere Autoliebhaber profitierten von dieser Praxis, da das Programm es ihnen ermöglichte, sich ein besonderes Fahrzeug zu erschwinglichen Preisen zu leisten.
Aber irgendetwas wird sich ändern.
Der Staat verliert derzeit Milliarden durch den Rabatt auf die zusätzliche Steuerlast für Elektroautos. Da dieser Rabatt noch längere Zeit bestehen bleibt, will die Regierung diese Einnahmen anderweitig generieren. Eine der Einnahmequellen ist die Umstrukturierung der Youngtimer-Regelung. Ab 2027 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Fahrzeuge müssen dann mindestens 25 Jahre alt sein, um weiterhin von der Regelung zu profitieren. Die Folgen liegen auf der Hand: Dies wird sich negativ auf die Staatskasse auswirken, da viele Unternehmer mit einer Youngtimer-Flotte ihre Mobilitätsbedürfnisse künftig anders decken werden. Darüber hinaus werden die Kosten für die Beibehaltung des zusätzlichen Steuervorteils für Elektroautofahrer niemals die Abschaffung des Steuervorteils ausgleichen.
Phasenübergang
Die Altersgrenze wird nicht direkt von 15 auf 25 Jahre angehoben. Ab dem 1. Januar 2026 steigt sie schrittweise von 15 auf 16 Jahre. Die Entscheidung für eine begrenzte Anhebung scheint vor allem durch praktische und marktwirtschaftliche Erwägungen motiviert: Ein kleiner Schritt ist weniger drastisch, signalisiert aber, dass eine größere Änderung bevorsteht. Diese Anpassung wird sich natürlich auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken. Fahrzeuge, die im nächsten Jahr als Youngtimer gegolten hätten, fallen plötzlich weg. Ab 2027 werden diese Auswirkungen noch gravierender sein. Bestimmte, derzeit attraktive Modelle verlieren ihre Steuervorteile und könnten dadurch an Wert verlieren, während Fahrzeuge im Alter von 25 bis 40 Jahren durch die Regelung sogar attraktiver werden könnten, sofern sie die Umstellung überstehen.
Teilgewinn
Da die Altersgrenze im nächsten Jahr von 15 auf 16 Jahre angehoben wird, können Fahrzeughalter, die 2026 16 Jahre alt werden, teilweise von den Vorteilen profitieren. Darüber hinaus können Besitzer von Fahrzeugen, die älter als 16 Jahre sind, das Kalenderjahr 2026 für eine Anpassung nutzen. Es wird erwartet, dass viele Geschäftsinhaber daher ihr Fahrzeug in Privatbesitz umwandeln und sich 0,23 € an Kilometergeld von ihrem Unternehmen erstatten lassen werden.


Völlig zu Recht. Für mich zählen die frühen 90er immer noch zu den Youngstern, alles danach ist einfach nur Standard!