Datenschutz in der Schweiz

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Bisher konnte der Eigentümer durch ein öffentliches Register mit einem Wohnort verfolgt werden
Seit November 30 2010 können sich die Schweizer in Bezug auf ihre Privatsphäre weiter geschützt fühlen. Wenn Sie zuvor ein interessantes Fahrzeug als Enthusiasten gesehen haben, aber nicht wussten, wer der Eigentümer war, haben Sie einfach eine Polizeistation oder ein Büro eines Kantons betreten und nach den Details des Fahrzeugs und des Besitzers gefragt.

Sie mussten keine Entschuldigungen nach dem Motto "Wahrscheinlich hat das Auto mein Auto beschädigt" haben, aber Sie könnten einfach sagen "Ich interessiere mich für das Auto und ich möchte den Besitzer fragen, ob er es verkaufen will". Es war noch verrückter, verschiedene Kantone hatten auf ihrer Website ganze Listen mit Autos, Nummernschildern und Besitzern ... Diese Zeit ist hinter Ihnen. Diese Informationen werden nicht mehr an normale "Bürger" weitergegeben. Die Akte ist nur für die Polizei, Steuerbehörden und ähnliche staatliche Behörden zugänglich.

 

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