Es ist Dezember. Bitte beachten Sie die Bedingungen der MRB-Übergangsregelung

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Oldtimer-Besitzer, die von der Übergangsregelung für Kraftfahrzeuge Gebrauch machen, dürfen mit dem unter die Regelung fallenden Fahrzeug ab dem 1. Dezember nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Der Monat Dezember 2022 fällt noch unter die MRB-Übergangsregelung des laufenden Kalenderjahres. Dies gilt auch, wenn jemand in diesem Jahr die Übergangsregelung in Anspruch genommen hat und auf die Übergangsregelung 2023 verzichten möchte, dann darf der Eigentümer im laufenden Monat Dezember die öffentliche Straße nicht benutzen. Der letzte Monat dieses Jahres gehört zur Steuerperiode 2022, die übergangsweise für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vom 1 bis 1982 gilt.

Für förderfähige Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vom 2023. Januar 1 bis zum 1983. Januar 1 gilt im Sinne der Übergangsregelung der Steuerzeitraum 1988 sich vor dem 2023. Dezember 31 beim Finanzamt anmelden. Dann darf der Oldtimer im Januar und Februar 2022 sowie im Dezember 2023 nicht verkehren. Auch das Parken auf öffentlichen Grundstücken kommt nicht in Frage. Es gelten weitere Bedingungen.

Übergangsregelung und Versicherung: Mindesthaftpflichtversicherungspflicht

Wenn der Halter von der Übergangsregelung Gebrauch macht, ist das Kennzeichen des Fahrzeugs beim RDW „aktiv“ registriert und das „Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz W“ (WAM) tritt in Kraft. Daher ist es zwingend erforderlich, den Oldtimer in den betreffenden Wintermonaten mindestens WA versichert zu halten. Die Tatsache, dass die öffentliche Straße nicht benutzt werden darf, entbindet den Halter nicht von der Versicherungspflicht.

Veranstaltungsarrangement in Übergangsregelung

Wer die Übergangsregelung nutzt und 2023 fortsetzt, darf den Oldtimer in den nächsten drei „Einschränkungsmonaten“ maximal zwei Tage nutzen. Die Veranstaltung muss von den Finanzbehörden genehmigt werden. Außerdem muss der Veranstalter die Veranstaltung beim Finanzamt angemeldet haben. Das Fahrzeug darf während der Winterregelung für die APK-Prüfung einen Tag lang zur Fahrt zur und von der Prüfstelle genutzt werden. Dies geht nicht zu Lasten der erlaubten zwei Tage.

Übergangsregelung wiederverwenden? Bezahlen Sie die 1-Rechnung vor Januar 2023, bevorzugen Sie jedoch sofort

Die Finanz- und Zollverwaltung hat übrigens nach eigenen Angaben die Rechnungen zur Übergangsregelung für 2023 erneut verschickt. Die Rechnungen sind spätestens am 31. unter Angabe der Rechnung zu begleichen Aussehen einige Wochen vor dem Jahreswechsel zu zahlen. Besitzer eines Fahrzeugs, das unter die Bedingungen fällt, das vor dem 1. Januar 1988 erstmals in Betrieb genommen wurde und dessen Erstzulassung weniger als vierzig Jahre zurückliegt, werden daher im nächsten Jahr ebenfalls Anspruch auf die Regelung haben. In diesem Fall zahlt der Eigentümer einen MRB-Satz von maximal 138 €. Die Finanzverwaltung empfiehlt Teilnehmern, die bis Mitte Dezember noch keine Rechnung erhalten haben, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.

2023: Drei Monate lang nicht auf der Straße und kein öffentlicher Parkplatz

Im Januar, Februar und Dezember 2023 darf das Fahrzeug in der Übergangsregelung nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Auch das Parken auf öffentlichen Plätzen ist verboten. Kraftfahrzeuge, die mit Diesel und Flüssiggas betrieben werden (mit Ausnahme von nicht gewerblich genutzten Bussen und Lastkraftwagen), sind unabhängig vom Alter nicht von der Übergangsregelung betroffen. Halter zahlen dafür den vollen Satz, es sei denn, das Kennzeichen ist gesperrt. Besitzer von Benzin-Campingfahrzeugen haben die Wahl zwischen dem Sondertarif (siehe Konditionen hier) oder der Übergangsregelung. Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB befreit.

Registrieren Sie zum ersten Mal die Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge

Besitzer, die bisher nicht an der Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge teilgenommen haben, dies aber wünschen, müssen ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember beim Finanzamt anmelden. Die Steuer- und Zollverwaltung hat dafür die entsprechenden Formulare Online verfügbar. Fürs Protokoll: Wir haben beim Finanzamt nach der Frist für die Anmeldung gefragt. Die Finanz- und Zollverwaltung hat bestätigt, dass die Anmeldung zur Teilnahme an der Übergangsregelung 2023 bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres durch die Finanz- und Zollverwaltung erfolgen wird. muss eingegangen sein. Es wird auch empfohlen, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen, um zu überprüfen, ob der Antrag ordnungsgemäß eingegangen ist.

Kauf eines Kraftfahrzeugs, das für das Programm qualifiziert ist

Sie kaufen ein regelungsfähiges Kraftfahrzeug und der verkaufende Halter nimmt nicht an der Übergangsregelung teil? Dann erhalten Sie nach der Überweisung automatisch einen Brief vom Finanzamt. Sie wird Sie auf die Möglichkeit der Teilnahme am Programm aufmerksam machen. Für die restliche Zeit des laufenden Kalenderjahres zahlt der Eigentümer den regulären MRB-Satz. Der neue Eigentümer kann sich jedoch für das neue Kalenderjahr zur Übergangsregelung anmelden. Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs, das unter die Übergangsregelung fällt, erhält der neue Halter für das Kalenderjahr, in dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, keine Rechnung. Schließlich hat der Verkäufer die Rechnung für das ganze Jahr bezahlt. Der neue Eigentümer erhält jedoch eine Rechnung für das nächste Kalenderjahr/den nächsten Zeitraum.

Stoppen Sie die Teilnahme an der Übergangsregelung?

Wenn jemand nicht (mehr) am Programm teilnehmen möchte, muss der Eigentümer dies über die entsprechende Rubrik bekannt geben bilden. Nach der Bearbeitung zahlt der Eigentümer rückwirkend den Normalsatz. Es besteht auch die Möglichkeit, ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr teilzunehmen. Der von der Finanz- und Zollverwaltung zugestellte Übergangsregelungsvermerk für 2023 muss dann nicht bezahlt werden. Das Finanzamt stellt eine Rechnung mit dem Normalsatz der Kfz-Steuer zu. Das wird Anfang 2023 passieren.

Zu letzt

Weitere Informationen zur Übergangsregelung finden Sie unter die Website der Steuerbehörden.

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14 Kommentare

  1. Eine etwas verwirrende Erklärung, die auch hier schief geht:

    „Wer sich noch nicht in der Übergangsregelung befindet, diese aber im Jahr 2023 in Anspruch nehmen möchte, kann sich bis zum 31. Dezember 2022 beim Finanzamt anmelden. Dann darf der Klassiker weder im Januar und Februar 2023 noch im Dezember 2022 auf die Straße.“

    Sie können sich also einfach im Dezember 2022 auf den Weg machen, da Sie sich 2022 noch nicht in der Übergangsregelung befinden.

    Eine einfachere Erklärung: Gemäß der Übergangsregelung dürfen Sie im Januar, Februar und Dezember nicht auf die Straße gehen.

  2. Vielleicht etwas früh, aber trotzdem folgende Frage:
    Mein Auto wird am 28 2 Jahre alt. Für 2024 möchte ich ihn zum 40 aus der Übergangsregelung herausnehmen und sofort suspendieren und zum 2024 wieder aus der Suspendierung entfernen. Ist das möglich und muss ich trotzdem bestimmte Dinge beachten/arrangieren?

  3. Mein Opel Rekord Original Dutchman wird am 27. Mai 40 Jahre alt, ich soll den vollen Betrag der Übergangsregelung zahlen und keine Rückerstattung

  4. „Wir können es nicht lustiger machen, aber wir können es einfacher machen“
    naja letzteres ist auch scheiße.
    Jeder andere Toko, der so kundenunfreundlich arbeitet, hätte keinen Kunden mehr, aber ja, man ist verpflichtet, in diesem Club "Mitglied" zu sein.

  5. Besitze ein Auto von Januar '89 bis September '94. Ich belle auch. Schade, dass es erst mit 40 komplett männerfrei ist. Die andere Seite der Geschichte… Hobbys kosten Geld. (Todesser)

  6. Eigentlich ein dummes Gesetz. Ich erinnere mich, dass es damals im Repräsentantenhaus als Kompromiss durch „Händeklatschen“ angenommen wurde. Wird dies aktiv überwacht? Ich glaube, nicht einmal die Polizei weiß, wie die Dinge funktionieren.

  7. Mein 86er E28 wurde letzten Mittwoch, 30., bis 28 zum TÜV zugelassen. Dann bis (mindestens) 2025. Wenn noch Sole vorhanden ist, dann etwas länger.

    • Mein Oldtimer wird bald 40 Jahre alt. Muss ich eine Befreiung beantragen?
      Ist Ihr Oldtimer ein Pkw, Lieferwagen oder Motorrad? Dann müssen Sie nichts tun. Wir senden Ihnen einen Brief, der Ihnen mitteilt, dass Sie befreit sind.

    • diese MRB-Befreiung im Alter von 40 Jahren … ist das unabhängig vom Datum der Erstzulassung? mein w126 300se ist von feb1988 und ist somit ausserhalb der übergangsregelung, aber ti wird ab feb 2028 steuerfrei sein oder nicht weil ti ausserhalb der oldtimerregelung ist.

  8. Ich habe eine vom 1 und eine vom 7
    yay!!!, ich kann das ganze Jahr ohne Einschränkungen fahren
    dank der vollen Steuer, die ich seit über 34 Jahren für eines der beiden Autos bezahle.

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