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Die Bedingungen für die Übergangsregelung zur Kraftfahrzeugsteuer gelten wieder.

Eigentümer, die sich in der Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge befinden, dürfen ab dem 1. Dezember nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Das System ist jetzt bekannt, aber wir möchten betonen, dass seine Bedingungen ab dem 1. Dezember letzten Jahres wieder auf dem neuesten Stand sein werden.

Der Monat Dezember 2020 unterliegt weiterhin der MRB-Übergangsregelung des laufenden Kalenderjahres. Dies gilt auch dann, wenn jemand in diesem Jahr von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht hat und auf die Übergangsregelung für 2021 verzichten möchte. In diesem Fall darf der Eigentümer im laufenden Dezembermonat die öffentliche Straße nicht benutzen. Der letzte Monat dieses Jahres ist Teil des Geschäftsjahres 2020. In diesem Fall handelt es sich um Fahrzeuge mit einem Datum der Erstzulassung vom 1. Januar 1980 bis zum 1. Januar 1988. Diejenigen, die sich noch nicht im Übergangssystem befinden, es aber im Jahr 2021 nutzen möchten kann sich vor dem 31. Dezember 2020 bei den Steuerbehörden registrieren lassen. In diesem Fall ist der Klassiker auch im Januar und Februar 2021 sowie im Dezember 2021 nicht auf der Straße zugelassen. Ein Parken auf öffentlichem Gelände kommt ebenfalls nicht in Frage. Es gibt noch mehr Bedingungen.

Übergangsregelung und Versicherung: Mindesthaftpflichtversicherung

Wenn der Eigentümer von der Übergangsregelung Gebrauch macht, wird das Kennzeichen des Fahrzeugs „aktiv“ beim RDW registriert und das Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz (WAM) ist in Kraft. Sie sind daher verpflichtet, den Oldtimer mindestens für die Haftpflicht gegenüber Dritten in den betreffenden Wintermonaten zu versichern. Die Tatsache, dass die öffentliche Straße nicht genutzt werden darf, entbindet den Eigentümer nicht von der Versicherungspflicht. Derzeit hat das WAM nur eine Ausnahme für Fahrzeuge, die ausgesetzt sind.

Veranstaltungsarrangement in Übergangsregelung

Diejenigen, die die Übergangsregelung nutzen und in 2019 fortsetzen, können den Oldtimer während der nächsten drei "Beschränkungsmonate" für maximal zwei Tage verwenden. Die Veranstaltung muss von den Steuerbehörden genehmigt und vom Veranstalter benachrichtigt werden. Für die Zwecke der TÜV-Prüfung während der Winterregelung kann das Fahrzeug einen Tag lang zum Fahren von und zur Prüfstation verwendet werden. Dies ist nicht zu Lasten der zwei Tage erlaubt.

Übergangsregelung wiederverwenden? Bezahlen Sie die 1-Rechnung vor Januar 2021, bevorzugen Sie jedoch sofort

Die Steuer- und Zollverwaltung hat übrigens die Rechnungen im Zusammenhang mit der Übergangsregelung erneut versandt. Die Rechnungen müssen vor dem 1. Januar 2021 bezahlt werden, wobei empfohlen wird, die Rechnung spätestens einige Wochen vor Jahreswechsel zu bezahlen. Besitzer eines benzinbetriebenen Fahrzeugs unter den Bedingungen, die erstmals vor dem 1. Januar 1988 in Betrieb genommen wurden und deren Erstzulassung vor weniger als 127 Jahren erfolgte, können daher im nächsten Jahr an der Regelung teilnehmen. In diesem Fall zahlt der Eigentümer einen MRB-Satz von bis zu XNUMX €. Die Steuer- und Zollverwaltung empfiehlt Teilnehmern, die Mitte Dezember noch keine Rechnung erhalten haben, sich an das Tax Telephone Auto zu wenden.

2021: Drei Monate lang nicht auf der Straße und kein öffentlicher Parkplatz

Im Januar, Februar und Dezember 2021 ist das Benzinfahrzeug in der Übergangsregelung nicht auf öffentlichen Straßen zugelassen. Das Parken an einem öffentlichen Ort kommt ebenfalls nicht in Frage. Diesel- und LPG-Kraftfahrzeuge sind - unabhängig vom Alter - von der Übergangsregelung nicht betroffen. Die Eigentümer zahlen dafür den vollen Preis, sofern das Kennzeichen nicht ausgesetzt ist. Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB ausgenommen.

Registrieren Sie zum ersten Mal die Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge

Eigentümer, die bisher nicht an der Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge teilgenommen haben, dies aber möchten, müssen ihr Fahrzeug vor dem 31. Dezember bei den Steuerbehörden anmelden. Dies gilt auch für Eigentümer, die vor 2020 teilgenommen haben, das System jedoch 2019 nicht genutzt haben. Die Steuer- und Zollverwaltung hat hierfür die entsprechenden Formulare Online verfügbar. Übrigens haben die noch nicht teilnehmenden Eigentümer der Fahrzeuge, die für die Übergangsregelung in Frage kommen, keine Steuerbescheid von den Steuerbehörden erhalten.

Nicht mehr an der Übergangsregelung für Benzinfahrzeuge teilnehmen?

Wenn jemand in 2021 nicht mehr an dem System teilnehmen möchte, muss er die Rechnung nicht bezahlen. Im Laufe des Januar 2021 erhalten die betreffenden Eigentümer eine Rechnung mit dem normalen Satz für die Kraftfahrzeugsteuer.

Zu letzt

Weitere Informationen zur Übergangsregelung finden Sie unter die Website der Steuerbehörden. Es beschreibt unter anderem, welche Fahrzeuge unter die Verordnung fallen.

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2 Kommentare

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  1. Bei geringfügiger Korrektur belief sich die Übergangsregelung für 2021 bereits auf 129 EUR. Sie erhöhen den Betrag jedes Jahr weiter, wir haben mit 120 € angefangen.
    Ich habe gerade die Rechnung für unseren 86er Maserati Biturbo bezahlt, den einzigen Klassiker hier in der Scheune, der noch nicht steuerfrei ist.

  2. Der abgebildete Mitsubishi Galant 2300 Turbodiesel war mein 2. Auto.
    Sehr sparsam, aber bei 100.000 km begann der Ärger mit fast allen Kopien. Defekte Kopfdichtung, kaputter Turbo usw. Das Blech war auch sehr leicht und empfindlich gegenüber Parkdellen und Gruben in den Türen. Das Auto wurde nach 5 Jahren und 132.000 km schließlich verschrottet. Dann konzentrierte ich mich auf Autos, auf die ich mich mehr verlassen konnte.
    Die Benziner 1600 und 2000 waren zuverlässig, aber der Diesel zog keine *

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