Stichting Autobelangen verliert die ersten beiden Klagen gegen den Staat

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Im Kampf gegen die aktuellen MRB-Regeln für Oldtimer hat Lady Justice den Oldtimer-Anhängern ein sensibles Häkchen gegeben. Die Kläger der ersten beiden Testverfahren, die von der Autobelangen-Stiftung gegen den Staat erhoben wurden, blieben erfolglos. Auffällig ist, dass die Ablehnung der Klage im zweiten Gerichtsverfahren bereits vom Gericht in Haarlem belegt wurde. Die Art und Weise, in der das aufgeworfen wurde, wirft viele Fragen auf. Die Oldtimer-Anhänger müssen noch auf die Gründe warten, warum das Bezirksgericht Breda im ersten Prozess gegen Arjan Lenoir und Stichting Autobelangen entschieden hat. Wouter van Embden bleibt kampfbereit: „Wir geben nicht auf. Darüber hinaus verstärken wir weiterhin die Bindung an die Politik, um für die Interessen von Oldtimerfahrern zu kämpfen. “

Das Gericht in Haarlem traf eine begründete Entscheidung im Fall von Herrn van Balen und sein LandRover Defender Diesel. Foto: JaguarLandrover
Das Gericht in Haarlem traf eine begründete Entscheidung im Fall von Herrn van Balen und sein LandRover Defender Diesel. Foto: JaguarLandrover

Hobbymig verwendet kein Argument
Die Motive für die Ablehnung der Klage durch das Gericht in Haarlem haben übrigens einen merkwürdigen und unverschämten Charakter. Im März wurde der Fall von Herrn van Balen. Für seinen Landrover Defender Diesel hat er bis zum 1. Januar 2014 keine Kfz-Steuer gezahlt. Nach der Einführung der geltenden Vorschriften gehörte er zu den Eigentümern, die plötzlich viel Geld bezahlen mussten, da ab Anfang letzten Jahres nur Dieselfahrzeuge mit einem Alter von 40 Jahren von MRB befreit waren. Van Balen fiel nicht unter diese Kategorie. Die Tatsache, dass er sein LaRo als Hobbyobjekt verwendete, war kein Grund für eine gerichtliche Überprüfung. „Die Art und Weise, wie das Auto benutzt wird, macht keinen Unterschied. Dem Inhaber eines solchen Fahrzeugs steht es natürlich frei, dem Gesetzgeber Alternativen vorzuschlagen, um eine Gesetzesänderung herbeiführen zu können. “ Das Gericht achtete auch auf die Wahlfreiheit in Bezug auf den Hobbygebrauch. „Dem Besitzer steht es frei, das Hobby aufzugeben. Es ist schließlich keine Grundnotwendigkeit des Lebens. “ Auffällig sind die Aussagen zum Hobbygebrauch. Genau diese Verwendung ist eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung des Erbes und dennoch der grundlegende Ausgangspunkt. Dies wird wiederum missachtet, da die derzeitige Verordnung nach Angaben des Gerichts von Haarlem in erster Linie darauf abzielt, „den Einsatz von Oldtimern zu unterbinden“.

Last erhöhen
Das Gericht hat auch die Auswirkungen der zunehmenden Belastung der Dieselbesitzer erörtert. Der Antragsteller, der in diesem Fall den Interessen aller seit 1 im Januar 2014 besteuerten Dieselold-Timer gedient hat, zahlt gegenüber dem letzten Quartal pro Quartal € 460 an MRB. Das Gericht entschied, dass diese erhebliche Belastung nicht unverhältnismäßig hoch und daher angemessen war. „Es gibt keine übermäßige Belastung.“ Es ist bemerkenswert, dass es für dieses Phänomen keine Untergrenze gibt.

Kein Gleichheitsprinzip bei verschiedenen Kraftstoffarten
Darüber hinaus hat das Urteil gezeigt, dass der Unterschied in der Kraftstoffart nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. "Die Entscheidung für diese umweltbedingte Unterscheidung liegt ferner im Ermessen des Gesetzgebers und nicht des Gerichts oder des einzelnen Steuerpflichtigen." dass Gesetzgebung und Anwendung nicht Hand in Hand gehen und dass Gesetze in den Niederlanden offenbar frei ausgelegt werden. Und im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichheit: Hobbyfahren und täglicher Gebrauch werden anscheinend als gleich angesehen, das Alter von Benzin-, Diesel- und Flüssiggasvarianten jedoch nicht.

Das Gericht in Breda hat die Forderungen von Arjan Lenoir, Inhaber eines BMW 535i, der für die Übergangsregelung in Frage kommt, nicht akzeptiert. Jeder ist im Dunkeln über die Gründe dahinter.
Das Gericht in Breda hat die Forderungen von Arjan Lenoir, Inhaber eines BMW 535i, der für die Übergangsregelung in Frage kommt, nicht akzeptiert. Jeder ist im Dunkeln über die Gründe dahinter.

Breda: Aussage ohne Motivation
Wo das Gericht in Haarlem Offenheit gab, hüllten sich die Kollegen in Breda ein. Arjan Lenoir wurde in Breda am 26-Februar im Namen der Besitzer von Oldtimern auf Benzin - den Übergangsobjekten - vor Gericht gestellt, um gegen die geltenden MRB-Regeln zu kämpfen. Dieser Fall war auch verloren. Jeder ist im Unklaren über die Motive, die Anforderungen nicht zu erfüllen. Autointeressen: „Es dauert mindestens zwei Wochen, bis wir eine anständige Motivation bekommen, so haben es unsere Anwälte gesagt.“ Zumindest ist es bemerkenswert, dass die Erklärung ohne Motivation angekündigt wird. Es scheint, dass das Gericht in Breda auf den Fortschritt der anderen Verfahren wartet.

Autointeressen reagierten natürlich enttäuscht. "Es ist durchaus bemerkenswert, dass die Unzulänglichkeit der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften nicht angesprochen wird."

Regeln sind frei interpretierbare Grundsätze
Im Moment wartet Autobelangen noch auf die Entscheidung über die Oldtimer für LPG. Darüber hinaus ist die Klage für Benziner ab 1987 nächste Woche fällig. Das letzte Stück innerhalb der Testprozesse wird später folgen. Dann sind die vor 1987 gebauten Dieselmotoren von zentraler Bedeutung. Unabhängig vom Verlauf der Gerichtsverfahren kann der Eindruck nicht beseitigt werden, dass zwischen der tatsächlichen Gesetzgebung und der Umsetzung eine Lücke besteht. In den Niederlanden sind Regeln nur frei anwendbare Ausgangspunkte.

Das vollständige Urteil in Mr. van Balen - Haarlem Klage - können Sie lesen hier.

 

 

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