Einspruch gegen die MRB-Regeln für Oldtimer ist wie üblich bei einer Übergangsregelung möglich

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Über die Kombination von Übergangsregelungen für Benzin-Oldtimer und Einwänden gegen die Neuregelung herrschte zuletzt Unklarheit. Es gibt gute Nachrichten für den Besitzer eines Fahrzeugs, das für die Übergangsregelung in Frage kommt. Sie können den geänderten MRB-Regeln einfach widersprechen. Stichting Autobelangen hat dies diese Woche auf ihrer Website gemeldet. Allerdings muss die Rechnung dann fristgerecht beglichen werden. Mittlerweile hat die Steuer- und Zollverwaltung die ersten Rechnungen für Oldtimer verschickt, die unter die Übergangsregelung fallen. Im Rahmen dieser Regelung hat der Eigentümer Anspruch auf eine jährliche Rate von 120 €.

Sie können in Verbindung mit einer Übergangsregelung einfach Widerspruch einlegen
Es bestand daher Unklarheit über die Kombination von Einspruch und Übergangsregelung. Es wurde argumentiert, dass Besitzer eines unter die Übergangsregelung fallenden Fahrzeugs möglicherweise keinen Einspruch einlegen könnten. Laut Stichting Autobelangen ist dies falsch. Auf ihrer Website erklärt sie: „Es ist durchaus möglich, dass der Besitzer eines von der Übergangsregelung in Anspruch genommenen Fahrzeugs Einspruch einlegt, sobald er die Rechnung erhalten hat.“ Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Rechnung fristgerecht beglichen wird.“

Voller Satz für Begünstigte des Übergangssystems
Übrigens gibt es diverse Besitzer von Benzinfahrzeugen im Alter zwischen 26 und 40 Jahren, die einfach den vollen Tarif gezahlt haben. Das kommt regelmäßig vor. Diese Rechnungen erhalten nicht nur Besitzer, die das Fahrzeug nach dem 30. November 2013 für die Übergangsregelung angemeldet haben. Auch verschiedene Personen, die ein entsprechendes Fahrzeug schon deutlich länger besitzen, erhalten eine solche Rechnung. In diesem Fall muss die Übergangsregelung weiterhin über einen Sondertarifantrag bei der Steuer- und Zollverwaltung beantragt werden. Auch in diesen Fällen kann nach Begleichung der Rechnung Einspruch gegen die geänderten MRB-Regeln eingelegt werden.

Der Ausbau von Benzintanks – etwa bei einem Volvo 145 der zweiten Serie – kommt regelmäßig vor. In diesem Fall müssen Eigentümer einen Sondersatz bei der Steuer- und Zollverwaltung beantragen, um den Übergangssatz in Anspruch nehmen zu können. Bild: media.volvocars.com
Der Ausbau von Benzintanks – etwa bei einem Volvo 145 der zweiten Baureihe – kommt regelmäßig vor. In diesem Fall müssen Eigentümer einen Sondersatz bei der Steuer- und Zollverwaltung beantragen, um den Übergangssatz in Anspruch nehmen zu können. Bild: media.volvocars.com

LPG-Erweiterung
Den Sondertarifantrag muss in jedem Fall auch jeder beantragen, der nach dem 30. November die Gasinstallation aus dem Young- oder Oldtimer ausbauen ließ und von der Übergangsregelung Gebrauch machen möchte. Mittlerweile, im Jahr 2014, haben mehr als 3.000 Autogasfahrer den Benzintank aus ihrem Auto entfernt. „Unter ihnen sind viele Oldtimer. „Diese haben einen großen Einfluss auf das Wachstum der erweiterten LPG-Installationen im Vergleich zum Vorjahr“, so das RDW.

Zahlungsfrist verlängert
In vielen Briefen wurde als Zahlungsfrist der 19. April angegeben. Die Steuer- und Zollverwaltung hat die Frist auf einen neuen Termin verschoben. Die Rechnung muss nun bis spätestens 1. Mai beglichen werden. Die Verschiebung des Termins ist nicht unabhängig davon zu sehen, dass die Steuerbehörden die Bescheide später als ursprünglich angekündigt verschickt haben. Die Steuer- und Zollverwaltung hatte zuvor mitgeteilt, dass sie die Rechnungen für die Übergangsregelung Mitte März versenden werde. Allerdings wurden die ersten Briefe erst Anfang April verschickt.

Zahlen Sie pünktlich
Die Stiftung Autobelangen fordert Eigentümer, die die Übergangsregelung in Anspruch nehmen wollen, deshalb – wie angegeben – dazu auf, die Rechnung fristgerecht zu begleichen. Daher sollte die im Schreiben angegebene Zahlungsfrist genau eingehalten werden. Darüber hinaus besteht für Eigentümer, die zu spät zahlen, das Risiko, dass ein eingereichter Einspruch abgewiesen wird.

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