MRB-Übergangsanordnung. Sie können am 1. März wieder auf die Straße gehen.
Die Winterzeit innerhalb der Übergangsregelung für Oldtimer ist vorbei. Dies bedeutet, dass Besitzer von Benzinfahrzeugen, die unter die Regelung 2020 fallen, vom 1. März bis 30. November wieder auf die Straße dürfen. Bei der Erstinbetriebnahme eines benzinbetriebenen Personenkraftwagens, Lastkraftwagens oder Motorrads am 1. […] Mehr