Nummernschildausgaben: Nummernschild Teil I muss immer anwesend sein

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Vor kurzem trat am RDW eine neue Verordnung in Kraft, nach der die Registrierung von Teil 1 bei der Beantragung einer neuen Zulassung obligatorisch ist, wenn das betreffende Fahrzeug zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war. Für viele moderne Fahrzeuge ist das kein Problem und das komplette Kennzeichen kann eingereicht werden. Bei Klassikern kann dies jedoch zu Problemen führen. Nicht nur, wenn Sie ein schönes Auto im Ausland vor Augen haben, sondern vielleicht sogar schon seit Jahren ein Auto oder ein Motorrad restaurieren, das keine Papiere mehr hat.

In der Praxis bedeutet dies, dass Teil I der ausländischen Zulassungsbescheinigung immer vorhanden sein muss. Dasselbe gilt für Teil II, sofern er ausgestellt wurde. Das RDW macht keine Ausnahmen mehr für zum Beispiel im Ausland beschädigte Fahrzeuge und historische Fahrzeuge. Ohne Teil I wird der Antrag nicht bearbeitet. Gibt es einen Teil I, aber keinen Teil II? In diesem Fall kann das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn die Behörden des Mitgliedstaats, aus dem das Fahrzeug stammt, eine ausdrückliche Erlaubnis erteilen. Die Handhabung kann daher länger dauern.

Grund genug für einen großen Teil der Niederlande, die klassischen Enthusiasten, damit nicht zufrieden zu sein. Viele Klassiker, die nicht mehr unterwegs sind und sich irgendwo in einem EU-Mitgliedstaat in einer Sammlung befinden, werden nicht mehr mit allen Papieren versehen. Dies ist auch der FEHAC bekannt, die nicht im Voraus über diese Vereinbarung informiert wurde und als regelmäßiger Konsultationspartner vollständig von diesen Parteien ausgeschlossen wurde. Die FEHAC antwortet: „Diese Verordnung bedeutet einen konkreten Angriff auf die Erhaltung des mobilen Erbes, für den sich die FEHAC seit 35 Jahren engagiert. Und aus einem unerwarteten Blickwinkel. "

Die FEHAC hat sich seitdem mit der RDW in Verbindung gesetzt und vertraut darauf, dass die Maßnahme in Bezug auf historische Fahrzeuge aufgehoben wird und dass Oldtimer in den Niederlanden ohne alle offiziellen Dokumente aus anderen EU-Ländern in den Niederlanden platziert werden können. .

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