An diesem Donnerstag wird ein wichtiger nächster Schritt unternommen, um die Car-Interests-Stiftung zu einem akzeptableren Oldtimer-Arrangement zu bewegen. Der erste der fünf Testprozesse wird in Breda durchgeführt. Anfangs war die Verfolgung einer Klage der Ausgangspunkt. In 2014 hat die Steuer- und Zollverwaltung - in Absprache mit Autobelangen - die große Liste der Oldtimer-Besitzer in fünf Gruppen unterteilt, da die Begeisterung für Gerichtsverfahren besonders groß war. Dies bedeutet, dass fünf Versuchsprozesse statt eines Falls durchgeführt werden.
Wichtige Situationen werden angesprochen
Zu den anerkannten Gruppen zählen unter anderem Oldtimer-Besitzer, die die volle Kfz-Steuer zahlen müssen, und Oldtimer-Besitzer, die unter die Übergangsregelung der geltenden Gesetzgebung fallen. Kraftfahrzeugbesitzer, die zunächst unter eine Übergangsregelung des alten Systems ("Vliet-System") fielen, aber aufgrund der neuen Gesetzgebung nun die gesamte Kraftfahrzeugsteuer (LPG und Diesel) zahlen müssen, werden ebenfalls als Kategorie eingestuft. Wie bereits erwähnt, führt diese Unterteilung in fünf Gruppen zu der gleichen Anzahl von Testprozessen. Die Bewerber repräsentieren in diesen Fällen die fünf von den Steuerbehörden benannten separaten Inhabergruppen.
Rechtliche Fragen auch für andere Gruppen relevant
Es gibt keine gesonderten Testverfahren für Motorräder, Lastwagen, Busse und Wohnmobile. Die rechtlichen Fragen, die der Richter in den vorgenannten Testverfahren beantworten wird, gelten jedoch auch für die anderen hier genannten Oldtimer-Klassen. Für alle Gruppen gilt, dass sie durch eine Vergleichsvereinbarung den Testverfahren beigetreten sind.
Argumentation, Nützlichkeit und Notwendigkeit wichtiger Säulen
Der Einsatz aller Testprozesse zielt darauf ab, eine akzeptablere Anordnung als bisher zu erreichen. Der Van-Vliet-Änderungsantrag ist ein gutes Beispiel dafür. Während des Gerichtsverfahrens wird die Car-Interests-Stiftung unter anderem den Zusammenhang zwischen der Nützlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahme einerseits und den enttäuschenden Erträgen andererseits hervorheben. Die anfängliche Argumentation aus Gründen des Umweltschutzes bezüglich der Einführung der geltenden Verordnung wird ebenfalls diskutiert. Ein Sprecher des Finanzministeriums hat kürzlich bestätigt, was viele bereits gedacht haben: Das im Januar auf 1 geltende Oldtimer-System 2014 wurde auf der Grundlage finanzieller Argumente umgesetzt.
26 Februar: der erste Fall
Am 26. Februar ist es also soweit. Arjan Lenoir - Besitzer eines BMW 535i von 1985 - ist der erste Kandidat. Sein Fall wird vor dem Gericht von Breda verhandelt. Nach der Klage vom Donnerstag werden im Rahmen der Gerichtsverfahren vier weitere Fälle folgen. Das Gerichtsurteil zu diesen Prozessen wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres stattfinden.
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