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Schlag Nocken im AutoUnterwegs filmen. Ist das erlaubt?
Eine Einzelperson kann eine Action-Cam verwenden, um seine Urlaubswege zu filmen. Wenn er die Bilder dieser Reise zu Hause speichert und nur für den persönlichen Gebrauch verwendet, gilt das Datenschutzgesetz nicht und er muss sich daher nicht an die Regeln dieses Gesetzes halten.

Sobald jedoch dieselbe Person die Bilder veröffentlicht (z. B. im Internet oder mit einer großen Anzahl von Personen, z. B. während eines Informationsabends), gilt das Datenschutzgesetz und die betreffende Person muss die Verpflichtungen dieses Gesetzes erfüllen.

Er wird als Controller betrachtet. Als Verantwortlicher muss er unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, der Informationspflicht nachkommen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen treffen, beispielsweise Kennzeichen und / oder Personen unkenntlich machen. und muss eine Erklärung zugunsten dieser Personen abgeben. .
Für weitere Informationen kann analog auch auf die "eigenständige Empfehlung hinsichtlich der Verbreitung von Bildern" verwiesen werden.
Crash-CamBindestrich oder Action-Cam als Beweismittel im Falle einer Kollision
Jemand kann bei einem Unfall eine Action-Cam als Rückendeckel kaufen. In diesem Zusammenhang handelt es sich nicht um normale personenbezogene Daten (wie Name, Adresse und Telefonnummer), sondern um rechtliche personenbezogene Daten. Bilder von Dashcams können auch als Beweismittel verwendet werden. Sie können es daher zur Polizei bringen, um einen Bericht zu erstellen.
Die Verarbeitung solcher rechtlichen personenbezogenen Daten ist nach dem Datenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesem Verbot. Eine mögliche Ausnahme, die hier geltend gemacht werden kann, ist, wenn die Bearbeitung der eigenen Streitigkeiten erforderlich ist. In diesem Fall wäre eine Dashcam möglich, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Die betroffene Person wird als Controller betrachtet. Als Verantwortlicher muss er unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (z. B. abends die Bilder löschen, wenn am Tag keine Problematik aufgetreten ist), der Informationspflicht nachkommen (dies muss praktisch mit einer ersten Kontaktaufnahme, z. B. unmittelbar danach, erfolgen) der Unfall, wenn die Gegenpartei besprochen wird), muss die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen und eine Erklärung abgeben.
GendarmUNTER DEM STREIFEN
Ist das alles schön und nett? Maarrr… In verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten (Belgien, Luxemburg, Österreich, Portugal) werden die Datenschutzbestimmungen strikt durchgesetzt, und derzeit gibt es anscheinend Platzen, um Menschen dazu zu bringen, Dash oder Actioncams zu benutzen, weil die Regeln dies offenbar ermöglichen. actioncams können - wenn Sie den falschen Polizeibeamten treffen - eine hohe Geldstrafe verhängen.

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