Das CJIB geht los

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Kaufe dort Klassiker

Oder nicht

 

Wenn Sie die folgende E-Mail erhalten haben, ist es sinnvoll zu denken:

 

Betreff: Letzte Bekanntmachung bezüglich
Referenz: 45S2XSPL1
Lieber Fahrer,

Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie wegen eines Verstoßes gegen eine Verkehrsregulierung noch einen offenen Betrag bei uns haben, obwohl die Zahlungsfrist bereits überschritten ist.
Sie haben dafür bereits zwei Erinnerungen erhalten.
Der ausstehende Betrag in Höhe von € 103,50 (einschließlich Kosten) wurde dem CJIB-Konto noch nicht vollständig gutgeschrieben.

Informationen zu dem Verstoß und der Verwaltungssanktion:

Beschreibung des Verstoßes: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen mit 14 km / h
Datum: 19 Januar 2016
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km / h
Gemessene Geschwindigkeit: 114 km / h
Korrigierte Geschwindigkeit: 110 km / h
Fallnummer: B118126
Ausstehender Betrag: € 86,00,
Verwaltungskosten: € 4,00,
Erhebungskosten: € 10,00,

Zu zahlen: € 100,00.
3v Kaufzulage: € 3,50,
Insgesamt: € 103,50

Menge und Spezifikationen:

Dies bedeutet, dass Sie mit einer Geschwindigkeit von 14 km / h auf der Autobahn zu schnell geflasht haben.
Sie können den fälligen Betrag nur über die 3v-Payment-Zahlungsoption bezahlen und die Zahlung über iDeal direkt über den untenstehenden Zahlungslink vornehmen.

Klicken Sie hier, um den fälligen Betrag direkt über die 3v-Zahlung zu zahlen.

Wir hoffen jedoch, dass Sie eine pünktliche Zahlung gewährleisten und dass wir die Inkassomaßnahme vermeiden können.

Wenn wir Ihre Zahlung nicht rechtzeitig erhalten, müssen wir den fälligen Betrag erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale gerichtliche Inkassounternehmen.

So kommuniziert das CJIB nicht. Aber Sie haben Ihr Geld nicht weniger verloren.

ff Seien Sie also vorsichtig, bevor Sie den Schnitt ziehen!

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Eine Reaktion

  1. Für diese Kriminellen habe ich ein schönes Sprichwort unter meinem Volvo-Nummernschild. "Nicht stehlen, die (r) Regierung wird den Wettbewerb nicht tolerieren" !! Niemand, einschließlich eines Beamten, hat dies bisher bestritten!

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