Am kommenden Dienstag wird die zweite Studie der Autobelangen Foundation gegen den Staat durchgeführt

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Im Kampf gegen die aktuelle Oldtimer-Regelung findet am 17. März in Haarlem der zweite Prozess gegen den Staat statt. Bekanntlich hat die Stiftung Autobelangen im Rahmen des Kampfes gegen die aktuellen MRB-Regeln für Oldtimer fünf Prozesse eingeleitet. Van Balens Fall dient der nordholländischen Hauptstadt. Er ist Besitzer eines Landrover Defender mit Dieselmotor vorne. 

Der zweite Testversuch findet am Dienstag in Haarlem statt. Hauptdarsteller: Mike van Balen und sein Landrover Defender Diesel. Foto: Jaguar Land Rover
Der zweite Testversuch findet am Dienstag in Haarlem statt. Hauptdarsteller: Van Balen und sein Landrover Defender Diesel. Foto: Jaguar Land Rover

Zugreisender mit Landrover Defender Diesel als Hobby
Van Balen nutzt seinen Defender als Hobbyobjekt. Das legendäre Geländewagen mit Selbstzündung wird von seinem Besitzer kaum als Alltagsfahrer eingesetzt. Der Haarlemmer ist ein begeisterter Zugreisender. Für die wenigen Kilometer, die Van Balen mit seinem Auto fährt, zahlt er jetzt - aufgrund der aktuellen MRB-Regeln - 160 pro Monat. Das ist der zweite Kandidat in einer Reihe von Testprozessen - die sein Auto hauptsächlich für Fahrten von Berg zu Berg verwendet - zu viel.

 

2.000 für 5.000-Kilometer pro Jahr
Kürzlich berichtete er der Autobelangen-Stiftung: „Es ist zu verrückt für Worte, fast 5.000 Euro für maximal 2.000 Kilometer pro Jahr zahlen zu müssen.“ Der daraus resultierende hohe Kilometerpreis und die Tatsache, dass der Landrover Defender nachweislich für Hobbyzwecke eingesetzt wird, werden die Speerspitzen im zweiten Testprozess sein. "Wir werden am Dienstag alles geben", sagte Wouter van Embden von der Autobelangen Foundation. "Wir werden sehen, inwieweit sich der Richter mit diesem Fall und Hintergrund befasst."

 

Faszinierende Entwicklung
Der zweite Testprozess ist ein interessanter Schritt im Kampf gegen die aktuellen MRB-Regeln. Der Fall, der am kommenden Dienstag in Haarlem zugestellt wird, hat einen anderen inhaltlichen Charakter als das erste Gerichtsverfahren. Im Mittelpunkt stand Arjan Lenoir mit seinem BMW 535i von 1985. Dieses Auto - für das Gesetz ein Kraftfahrzeug mit Benzin - ist für die Übergangsregelung geeignet. Diese Anordnung gilt nicht für Oldtimer-Dieselmotoren, die jünger als vierzig sind. Auch aus diesem Grund werden die Oldtimer-Anhänger eifrig auf neue Argumente warten, die der Beklagte (Staat / Steuerbehörde) innerhalb der Mauern des Gerichts in Haarlem vorbringen wird.

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