Übergangsregelung MRB Niederlande. Sie können ab dem 1. März wieder auf die Straße gehen.

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Die Winterzeit innerhalb der MRB-Übergangsregelung für Oldtimer ist bereits vorbei. Das bedeutet, dass Besitzer von Benzinfahrzeugen, die vor 2023 unter die Verordnung fallen, vom 1. März bis 30. November wieder auf die Straße gehen können.

Wenn ein Benzin-Pkw, ein Lkw oder ein Motorrad am 1. Januar 1983 oder später, jedoch vor dem 1. Januar 1988, zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, kann es in diesem Jahr in das Programm aufgenommen werden. Die Rechnung für das System muss dann bereits im Jahr 2022 bezahlt werden. Der Besitzer zahlt maximaal einen Betrag von 138 € Kfz-Steuer. Im Januar und Februar war das Fahrzeug bis auf wenige Veranstaltungstage und TÜV-Untersuchungen dort nicht zugelassen. Auch das Parken im öffentlichen Raum war in den ersten beiden Monaten dieses Kalenderjahres verboten.

Diesel und LPG

Unabhängig vom Alter sind mit Diesel und Autogas betriebene Kraftfahrzeuge von der Übergangsregelung ausgenommen, mit Ausnahme von Bussen und Lkw, die nicht gewerblich genutzt werden. Halter zahlen dafür den vollen Satz, es sei denn, das Kennzeichen ist gesperrt. Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB befreit.

Dezember 2023

Der Dezember 2023 unterliegt der MRB-Übergangsregelung für den aktuellen Zeitraum: das Kalenderjahr 2023. Dann ist das Fahrzeug - genau wie im Januar und Februar 2023 - nicht auf der Straße zugelassen. Gleiches gilt hier: Ein öffentlicher Parkplatz darf nicht genutzt werden.

Jetzt nicht unter Kontrolle Dann erst nächstes Kalenderjahr Optionen

Wer die Übergangsregelung 2023 für Kraftfahrzeugsteuern nicht in Anspruch nimmt, dies aber im nächsten Jahr tun möchte, kann das Formular „Sondertarif für Kraftfahrzeugsteuer beantragen“ über die Website der Steuerbehörden herunterladen, ausfüllen und senden. Jeder, der derzeit nicht an dem Programm teilnimmt, ist erst am 1. Januar 2024 wieder förderfähig. Vor dem 1. Januar 2024 muss der Antrag auf Inanspruchnahme der Übergangsregelung bei der Steuer- und Zollverwaltung eingehen. Es ist auch ratsam, das Formular rechtzeitig vor Neujahr an die Steuerbehörden zu senden.

Stoppen Sie dieses Jahr mit einer Übergangsregelung

Es ist möglich, dass Eigentümer eines Fahrzeugs in der MRB-Übergangsvereinbarung im Laufe dieses Jahres beschließen, die Vereinbarung sofort aufzugeben. In diesem Fall müssen sie den Standardsatz rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 zahlen.

Normaler Preis bei Verwendung im Januar, Februar oder Dezember

Wenn Sie die MRB-Übergangsregelung verwenden, dürfen Sie Ihr für die Regelung geeignetes Kraftfahrzeug im Januar, Februar und Dezember nicht auf öffentlichen Straßen benutzen oder parken. Für eine TÜV-Inspektion in diesen Monaten können Sie das Kraftfahrzeug zur Inspektionsstation fahren. Sie können das in diesen Monaten auch für bis zu 2 Tage verwenden Veranstaltung. Möchten Sie Ihr Fahrzeug im Januar, Februar oder Dezember auf öffentlichen Straßen abstellen oder parken? Dann zahlen Sie den normalen Tarif für das ganze Jahr.

Darf das Fahrzeug in der Übergangsregelung auch für geschäftliche Zwecke verwendet werden

Die Antwort darauf ist nicht immer klar. In der MRB-Übergangsregelung dürfen Lastkraftwagen und Busse nur privat genutzt werden. Sobald das Kraftfahrzeug gewerblich genutzt wird, gilt die Befreiung nicht mehr. Untersuchungen bei den Steuerbehörden ergaben, dass "es sinnvoll ist anzunehmen, dass alle Kraftfahrzeuge privat genutzt werden dürfen". Auf der Website heißt es jedoch, dass die private Bestimmung nur für Lastkraftwagen und Busse gilt. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich an die Steuerbehörden zu wenden.

Kaufen Sie einen Oldtimer, der nicht unter die Übergangsregelung fällt

Wenn Sie beabsichtigen, einen Oldtimer zu kaufen, der für die Übergangsregelung qualifiziert ist, gilt weiterhin die vom Vorbesitzer am 1. Januar getroffene Steuerentscheidung. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug in der Übergangsregelung bleibt, wenn der Vorbesitzer diese Wahl getroffen hat. Sie müssen für den Rest des Jahres nichts bezahlen, da das Vorjahr bereits vom Vorbesitzer bezahlt wurde. Befindet sich das Fahrzeug nicht in der Übergangsregelung, ist dies erst in der MRB-Übergangsregelung ab dem folgenden Jahr möglich und Sie müssen lediglich die MRB für die verbleibenden Monate bezahlen. Vergessen Sie übrigens nicht, eine Versicherung für den Klassiker zu beantragen.

Wartung und Flüssigkeiten

Wenn Sie wieder unterwegs sind oder einen Klassiker kaufen, möchten Sie natürlich, dass sich Ihr Klassiker in einem guten Wartungszustand befindet. Nach mehreren Monaten Inaktivität ist es immer gut, die richtigen neuen Flüssigkeiten bereitzustellen. Das Auftanken des richtigen Kraftstoffs (also kein E10, vorzugsweise auch mit Ethanol-Killern) trägt ebenfalls zur Erhaltung Ihres Klassikers bei. Eine vollständige Überprüfung der Technologie sowie der Reifen und des Reifendrucks kann ebenfalls nicht schaden.

Übergangsregelung und Versicherung: Mindesthaftpflichtversicherungspflicht

Wenn der Eigentümer von der Übergangsregelung Gebrauch macht, wird das Kennzeichen des Fahrzeugs „aktiv“ beim RDW registriert und das Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz (WAM) ist in Kraft. Sie sind daher verpflichtet, den Oldtimer mindestens für die Haftpflicht gegenüber Dritten in den betreffenden Wintermonaten zu versichern. Die Tatsache, dass die öffentliche Straße nicht genutzt werden darf, entbindet den Eigentümer nicht von der Versicherungspflicht. Derzeit hat das WAM nur eine Ausnahme für Fahrzeuge, die ausgesetzt sind.

Mehr Info

Weitere Informationen zur MRB-Übergangsregelung finden Sie auf der Website der Steuerbehörden oder unter Diesen Link klicken. Weitere Informationen zu den Bestimmungen für Campingfahrzeuge finden Sie hier.

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4 Kommentare

  1. Warum nicht einfach MRB-frei mit 30 Jahren UND seit mindestens 5 oder 10 Jahren in NL registriert. ?
    Viel einfacher als das aktuelle System, und Sie verhindern den "mrb-freien Import", für den dieses System eingerichtet ist.

  2. Ich habe zwei 900er, einen von 7-1988 und einen von 10-1988 (mit dem gleichen Heck wie der 90er auf dem Foto).
    Dafür muss ich den vollen Preis bezahlen. Wenn sie das 40. Lebensjahr erreichen, erwarte ich auch, dass das System der Kilometergebühr (und der CO2-Steuer) eingeführt wird.
    Der Saab 90 fällt jedenfalls immer zumindest unter die Übergangsregelung, denn letztes Baujahr war 1987.
    In den Niederlanden sind weniger als 90 Exemplare des 50er erhalten, in Deutschland sogar weniger als 10.

  3. Wir können es nicht schwieriger machen, aber wir können es noch schwieriger machen. Was für ein Kindergartensystem … ein Haufen Idioten dort in Den Haag, einfach steuerfrei von diesen Daten, Regeln, Regeln, wir ertrinken in ihnen in diesem Land.

  4. Angenommen, Sie kaufen ein Auto vom 10 (also Übergangsregelung) zum 22. März, das zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt ist.
    Haben Sie dann bei der Zahlung der MRB die Wahl zwischen dem Tarif für die Übergangsregelung oder dem regulären Tarif?
    Vielen Dank im Voraus.

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