Übergangsregelung. Ab dem 1. März darf wieder gefahren werden

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Die Winterzeit innerhalb der MRB-Übergangsregelung für Oldtimer ist bereits vorbei. Das bedeutet, dass Besitzer von Benzinfahrzeugen, die vor 2022 unter die Verordnung fallen, vom 1. März bis 30. November wieder auf die Straße gehen können.

Wenn ein Benzin-Pkw, ein Lkw oder ein Motorrad am 1. Januar 1982 oder später, jedoch vor dem 1. Januar 1988, zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, kann es in diesem Jahr in das Programm aufgenommen werden. Die Rechnung für das System muss dann bereits im Jahr 2021 bezahlt werden. Der Besitzer zahlt maximaal einen Betrag von 130 € Kfz-Steuer. Im Januar und Februar war das Fahrzeug bis auf wenige Veranstaltungstage und TÜV-Untersuchungen dort nicht zugelassen. Auch das Parken im öffentlichen Raum war in den ersten beiden Monaten dieses Kalenderjahres verboten.

Diesel und LPG

Kraftfahrzeuge mit Diesel- und Autogasbetrieb sind unabhängig vom Alter nicht von der Übergangsregelung betroffen, mit Ausnahme von nicht gewerblich genutzten Bussen und Lastkraftwagen. Halter zahlen dafür den vollen Satz, es sei denn, das Kennzeichen ist gesperrt. Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB befreit. Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB befreit.

Dezember 2022

Der Dezember 2022 unterliegt der MRB-Übergangsregelung für den aktuellen Zeitraum: das Kalenderjahr 2022. Dann ist das Fahrzeug - genau wie im Januar und Februar 2022 - nicht auf der Straße zugelassen. Gleiches gilt hier: Ein öffentlicher Parkplatz darf nicht genutzt werden.

Jetzt nicht unter Kontrolle Dann erst nächstes Kalenderjahr Optionen

Wer die Übergangsregelung 2022 für Kraftfahrzeugsteuern nicht in Anspruch nimmt, dies aber im nächsten Jahr tun möchte, kann das Formular „Sondertarif für Kraftfahrzeugsteuer beantragen“ über die Website der Steuerbehörden herunterladen, ausfüllen und senden. Jeder, der derzeit nicht an dem Programm teilnimmt, ist erst am 1. Januar 2023 wieder förderfähig. Vor dem 1. Januar 2023 muss der Antrag auf Inanspruchnahme der Übergangsregelung bei der Steuer- und Zollverwaltung eingehen. Es ist auch ratsam, das Formular rechtzeitig vor Neujahr an die Steuerbehörden zu senden.

Stoppen Sie dieses Jahr mit einer Übergangsregelung

Es ist möglich, dass Eigentümer eines Fahrzeugs in der MRB-Übergangsvereinbarung im Laufe dieses Jahres beschließen, die Vereinbarung sofort aufzugeben. In diesem Fall müssen sie den Standardsatz rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 zahlen.

Normaler Preis bei Verwendung im Januar, Februar oder Dezember

Wenn Sie die MRB-Übergangsregelung verwenden, dürfen Sie Ihr für die Regelung geeignetes Kraftfahrzeug im Januar, Februar und Dezember nicht auf öffentlichen Straßen benutzen oder parken. Für eine TÜV-Inspektion in diesen Monaten können Sie das Kraftfahrzeug zur Inspektionsstation fahren. Sie können das in diesen Monaten auch für bis zu 2 Tage verwenden Veranstaltung. Möchten Sie Ihr Fahrzeug im Januar, Februar oder Dezember auf öffentlichen Straßen abstellen oder parken? Dann zahlen Sie den normalen Tarif für das ganze Jahr.

Darf das Fahrzeug in der Übergangsregelung auch für geschäftliche Zwecke verwendet werden

Die Antwort darauf ist nicht immer klar. In der MRB-Übergangsregelung dürfen Lastkraftwagen und Busse nur privat genutzt werden. Sobald das Kraftfahrzeug gewerblich genutzt wird, gilt die Befreiung nicht mehr. Untersuchungen bei den Steuerbehörden ergaben, dass "es sinnvoll ist anzunehmen, dass alle Kraftfahrzeuge privat genutzt werden dürfen". Auf der Website heißt es jedoch, dass die private Bestimmung nur für Lastkraftwagen und Busse gilt. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich an die Steuerbehörden zu wenden.

Kaufen Sie einen Oldtimer, der nicht unter die Übergangsregelung fällt

Wenn Sie beabsichtigen, einen Oldtimer zu kaufen, der für die Übergangsregelung qualifiziert ist, gilt weiterhin die vom Vorbesitzer am 1. Januar getroffene Steuerentscheidung. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug in der Übergangsregelung bleibt, wenn der Vorbesitzer diese Wahl getroffen hat. Sie müssen für den Rest des Jahres nichts bezahlen, da das Vorjahr bereits vom Vorbesitzer bezahlt wurde. Befindet sich das Fahrzeug nicht in der Übergangsregelung, ist dies erst in der MRB-Übergangsregelung ab dem folgenden Jahr möglich und Sie müssen lediglich die MRB für die verbleibenden Monate bezahlen. Vergessen Sie übrigens nicht, eine Versicherung für den Klassiker zu beantragen.

Wartung und Flüssigkeiten

Wenn Sie wieder unterwegs sind oder einen Klassiker kaufen, möchten Sie natürlich, dass sich Ihr Klassiker in einem guten Wartungszustand befindet. Nach mehreren Monaten Inaktivität ist es immer gut, die richtigen neuen Flüssigkeiten bereitzustellen. Das Auftanken des richtigen Kraftstoffs (also kein E10, vorzugsweise auch mit Ethanol-Killern) trägt ebenfalls zur Erhaltung Ihres Klassikers bei. Eine vollständige Überprüfung der Technologie sowie der Reifen und des Reifendrucks kann ebenfalls nicht schaden.

Übergangsregelung und Versicherung: Mindesthaftpflichtversicherungspflicht

Wenn der Eigentümer von der Übergangsregelung Gebrauch macht, wird das Kennzeichen des Fahrzeugs „aktiv“ beim RDW registriert und das Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz (WAM) ist in Kraft. Sie sind daher verpflichtet, den Oldtimer mindestens für die Haftpflicht gegenüber Dritten in den betreffenden Wintermonaten zu versichern. Die Tatsache, dass die öffentliche Straße nicht genutzt werden darf, entbindet den Eigentümer nicht von der Versicherungspflicht. Derzeit hat das WAM nur eine Ausnahme für Fahrzeuge, die ausgesetzt sind.

Mehr Info

Weitere Informationen zur MRB-Übergangsregelung finden Sie auf der Website der Steuerbehörden oder unter Diesen Link klicken. Weitere Informationen zu den Bestimmungen für Campingfahrzeuge finden Sie hier.

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4 Kommentare

    • Hallo Lorenzo; Die Antwort auf Ihre Frage steht zweimal im Text:
      „Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB befreit. Kraftfahrzeuge ab vierzig Jahren sind unabhängig von der Kraftstoffart von der MRB befreit.“

  1. Ich habe 2 x Saab 900, Baujahr 7-1988 und Baujahr 10-1988
    Beide sind ein paar Monate zu spät geboren, daher zahle ich seit 33 Jahren den vollen Preis, weil die Übergangsregelung beim Baujahr 1 aufhört
    Das macht es nicht weniger angenehm.

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