Der Brief des Gesetzes

Auto Motor Klassiek » Praxis und Technologie » Der Brief des Gesetzes
Kaufe dort Klassiker

Es scheint Unklarheit über unsere begrenzte Befreiung zu geben. Aus diesem Grund stellen wir den Brief des Gesetzes zur Information zur Verfügung. Vielen Dank an Rene Winters und Jonathan Weegink

Link: http://www.rijksbegroting.nl/2014/voorbermering/begroting,kst186878.html

Siehe II. BEGRÜNDUNG, Erläuterung zu Artikel XIX Teil G (Kapitel XA und Artikel 84a und 84b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1994). Der Abschnitt Besondere Situationen ist besonders relevant. Unter dem Volltext:

Besondere Situationen
Die Absätze 6 und 7 des vorliegenden Artikels 84a beziehen sich auf bestimmte Situationen, die im Laufe des Kalenderjahres auftreten können. Der sechste Absatz bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt und durch Registrierung bei der RDW mit einer niederländischen Zulassung versehen wird. Im Gegensatz zum ersten Absatz des vorgenannten Artikels beginnt der erste Zeitraum für dieses Kraftfahrzeug am Tag der ersten Registrierung der in den Niederlanden ausgestellten Zulassungsbescheinigung. Der Inhaber des in den Niederlanden zugelassenen Kraftfahrzeugs erhält von den Steuerbehörden eine Standard-MRB-Rechnung. Wenn der Steuerpflichtige erklärt, dass er die Übergangsregelung vor Ablauf der Zahlungsfrist in Anspruch nehmen möchte, wird von der Steuerbehörde ein Schreiben mit der Aufforderung zur Einreichung des oben genannten Antrags versandt, und die Übergangsregelung kann dann auf der Grundlage dieses Antrags angewendet werden Die Steuer wird gemäß dem Übergangsgesetz fällig. Die auf den Zeitraum der ersten Registrierung folgenden Zeiträume folgen dem normalen System der Übergangsregelung und beginnen daher am 1-Januar.

Wenn ein Kraftfahrzeug im Laufe des Kalenderjahres verkauft wird, erfolgt eine Änderung der Registrierung der Zulassungsbescheinigung für dieses Kraftfahrzeug. Der siebte Absatz bestimmt, dass der neue Inhaber bei einer Anwendung der Übergangsregelung im Kalenderjahr keine ergänzende Erklärung abgeben muss, wenn die Übergangsregelung für dieses Kalenderjahr fortgeführt wird. in diesem Fall übernimmt er die Verpflichtungen, die sich aus der Übergangsregelung ergeben.

Wenn die Übergangsregelung im Kalenderjahr nicht angewandt wurde und der neue Fahrzeughalter den Übergangsregelungsvertrag anwendet, beginnt die Frist für die Anwendung der Übergangsregelung auf der Grundlage des siebten Absatzes mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr. Für den Fall, dass der neue Inhaber den regulären Satz der MRB anwendet und daher auf die Übergangsregelung verzichtet, kann er dies durch Abgabe einer ergänzenden Erklärung mitteilen.

Gemäß Artikel 84a Absatz 8 Buchstabe b beginnt die Frist für die Anwendung des regulären Zinssatzes der MRB gemäß dem normalen System, dh ab dem Datum der Änderung des Registrierungsdatums. Die Steuer wird auf der Grundlage der Übergangsregelung nicht gesenkt, wenn im selben Kalenderjahr eine Aussetzung gemäß Artikel 72 des Straßenverkehrsgesetzes 1994 für ein Kraftfahrzeug gilt. Diese Bestimmung stellt eine Abweichung von Artikel 18 Absatz 1 des MRB-1994-Gesetzes dar, wonach bei einer Änderung oder Beendigung des Eigentums Steuererstattungen gewährt werden.

Der Steuerplan - einschließlich der Anmerkungen - gilt als Gesetz. Das Finanzamt / Telefon sollte sich daher dessen bewusst sein.

 

 

REGISTRIEREN SIE SICH KOSTENLOS UND WIR SCHICKEN IHNEN TÄGLICH UNSEREN NEWSLETTER MIT DEN NEUESTEN GESCHICHTEN ÜBER KLASSISCHE AUTOS UND MOTORRÄDER

Wählen Sie ggf. weitere Newsletter aus

Wir senden Ihnen keinen Spam! Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Ihnen der Artikel gefällt, teilen Sie ihn bitte...

Schreiben sie ein Kommentar

Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert * *

Maximale Dateigröße beim Hochladen: 8 MB. Sie können Folgendes hochladen: afbeelding. Im Kommentartext eingefügte Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Diensten werden automatisch eingebettet. Dateien hier ablegen